Wartung & Haftung
Die Zelte sind nach Ablauf der Mietzeit sauber und trocken abzugeben. Geschieht dies nicht, werden nicht nur die Reinigungskosten, sondern auch die Mietkosten bis zur Wiederverwendbarkeit der Zelte in Rechnung gestellt. Der Stadtjugendring kann von der Erhebung der Miete absehen, falls es aufgwrund der Witterungsbedingungen nicht möglich war, die Materialien rechtzeitig zu trocknen. In diesem Fall ist jedoch zuvor die Zustimmung des Stadtjugendringes einzuholen.
Bei Beschädigung oder Verlust haftet in jedem Fall der Mieter und zwar auch dann, wenn er die Beschädigung oder den Verlust nicht schuldhaft verursacht hat. Der Mieter ist verpflichtet, bei Sturm und anderen Witterungs- und Naturereignissen für eine ordnungsgemäße und ausreichende Sicherung der Materialien zu sorgen. Bei Verlust der Mietsachen ist der Tageswert zu ersetzen.
Abholort & Transport
Abholort für die Zelte und Zubehör ist Sporthalle Gartenstadt, Georg Elser Ring 40, 48429 Rheine. Es besteht die Möglichkeit am Zeltdepot zu parken, um die Zelte ein und aus zu laden.
Die Zeltausgabe und Zeltrückgabe erfolgt nach Vereinbarung mit der Geschäftsstelle. Wird der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, können die Zelte frühestens am darauffolgenden Rücknahmetag abgegeben werden. Die daraus resultierende zusätzliche Mietdauer wird in Rechnung gestellt.
Für Rückfragen bezüglich der Ausgabe- und Rückgaberegelung stehen Ihnen das Team des Stadtjugendring Rheine e.V. zur Verfügung.
Transporthinweise
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der Zelte und des Zeltmaterials vom mangelfreien Zustand zu überzeugen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Das Gelenkbinderzelt sollte von mindestens vier kräftigen Personen abgeholt und zurückgebracht werden. Das Gerüstzelt/Kombizelt sollte von mindestens zwei kräftigen Personen abgeholt und zurückgebracht werden.
Zahlung
Die Mietgebühren werden per Überweisung gezahlt. Nach Rückgabe der Zelte wird eine Rechnung erstellt.
Absagen/ Änderungen
Sollte es notwendig sein, die Reservierung zu ändern oder abzusagen, müssen die Kunden dies rechtzeitig tun, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wenn die Absage bis zu 14 Tage vor dem Ausgabetermin erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,25 € erhoben. Bei kurzfristigen Absagen muss die volle Gebühr entrichtet werden. Änderungen oder Umbestellungen müssen mindestens 10 Tage vor dem Einsatztermin bekannt gegeben werden.
Schäden/ Versicherung
Die Mieter sind für die ordnungsmäßige Behandlung des Materials verantwortlich. Sollten Schäden auftreten, so sind diese umgehend und spätestens bei der Rückgabe zu melden. Die Entleiher tragen eventuell erforderliche Reparaturkosten. Der Mieter ist verpflichtet, die ausgeliehenen Gegenstände zu versichern. Der Versicherungswert der ausgeliehenen Gegenstände ist beim Zeltverwalter zu erfragen.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Rheine vereinbart. Das bedeutet, dass beide Parteien sich damit einverstanden erklären, im Falle von Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen in Rheine vor Gericht zu ziehen.