Wartung & Haftung

Die Zelte sind nach Ablauf der Mietzeit sauber und trocken abzugeben. Geschieht dies nicht, werden nicht nur die Reinigungskosten, sondern auch die Mietkosten bis zur Wiederverwendbarkeit der Zelte in Rechnung gestellt. Der Stadtjugendring kann von der Erhebung der Miete absehen, falls es aufgwrund der Witterungsbedingungen nicht möglich war, die Materialien rechtzeitig zu trocknen. In diesem Fall ist jedoch zuvor die Zustimmung des Stadtjugendringes einzuholen.

Bei Beschädigung oder Verlust haftet in jedem Fall der Mieter und zwar auch dann, wenn er die Beschädigung oder den Verlust nicht schuldhaft verursacht hat. Der Mieter ist verpflichtet, bei Sturm und anderen Witterungs- und Naturereignissen für eine ordnungsgemäße und ausreichende Sicherung der Materialien zu sorgen. Bei Verlust der Mietsachen ist der Tageswert zu ersetzen.

 

Abholort & Transport

Abholort für die Zelte und Zubehör ist das Gebäude, Sprickmannstraße 98 – 104   (Handelsschule Middendorf). Es besteht die Möglichkeit auf dem Hof vor dem Zeltdepot zu parken, um die Zelte ein und aus zu laden.

Die Zeltausgabe und Zeltrückgabe erfolgt grundsätzlich dienstags und donnerstags nachmittags nach Vereinbarung. Wird der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, können die Zelte frühestens am darauffolgenden Rücknahmetag abgegeben werden. Die daraus resultierende  zusätzliche Mietdauer wird in Rechnung gestellt.

Für Rückfragen bezüglich der Ausgabe- und Rückgaberegelung stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Stadtjugendring Rheine e.V. zur Verfügung.

 

Transporthinweise

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der Zelte und des Zeltmaterials vom mangelfreien Zustand zu überzeugen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Das Gelenkbinderzelt sollte von mindestens vier kräftigen Personen abgeholt und zurückgebracht werden. Das Gerüstzelt/Kombizelt sollte von mindestens zwei kräftigen Personen abgeholt und zurückgebracht werden.

 

Zahlung

Die Mietgebühren werden per Überweisung gezahlt.

Konto-Verbindung:

Stadtsparkasse Rheine

IBAN: DE85 4035 0005 0000 0764 06

BIC: WELADED1RHN

 

Absagen/ Änderungen

Bei Absage bis zu 14 Tage vor Ausgabetermin erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,25€. Bei kurzfristiger Absage muss die volle Gebühr entrichtet werden. Umbestellungen / Änderungen müssen bis zu 10 Tage vor dem Einsatztermin bekanntgegeben werden.

 

Schäden/ Versicherung

Die Mieter sind für die ordnungsmäßige Behandlung des Materials verantwortlich. Sollten Schäden auftreten, so sind diese umgehend und spätestens bei der Rückgabe zu melden. Die Entleiher tragen eventuell erforderliche Reparaturkosten. Der Mieter ist verpflichtet, die ausgeliehenen Gegenstände zu versichern. Der Versicherungswert der ausgeliehenen Gegenstände ist beim Zeltverwalter zu erfragen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Rheine.

 

Kaution

Die Kaution für das Gelenkbinderzelt / Kombizelt (Verrechnungsscheck, datiert auf den Einsatztermin) beträgt 200,00 €. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Gelenkbinderzeltes/Kombizeltes wird der Verrechnungsscheck wieder ausgehändigt.

 

Hier geht es zu unserem aktuellen Zeltflyer.